MIETKONDITIONEN RESIDENCIA FINCA SON PUJOL Stand: Juni 2021

1. Vertragsparteien, Mietobjekt
1.1. Der Mietvertrag wird zwischen dem Gast als Mieter und Wilhelm Deutschmann,

Stelzhamerstraße 12, 4020 Linz, Österreich als Vermieter abgeschlossen.

1.2. Das Mietobjekt ist die Finca Son Pujol, Cami Son Avidala 28, 07150 Andratx, Mallorca (ETV/72) samt eingezäuntem Garten und Leistungsbeschreibung (unter https://www.finca- sonpujol.com/).

2. Buchungsvorgang, Vertragsabschluss


2.1. Die Buchungsanfrage durch den Mieter kann Online (www.finca-sonpujol.com), per E- Mail (info@finca-sonpujol.at) schriftlich oder telefonisch erfolgen. Damit handelt es sich um ein Angebot des Mieters auf Abschluss eines Mietvertrages. Der Mieter ist bis zum Ablauf des fünften Tages ab Einlangen der Buchungsanfrage beim Vermieter an seine Buchungsanfrage gebunden. Die Annahme durch den Vermieter erfolgt mittels Buchungsbestätigung, wobei die Buchungsbestätigung an keine bestimmte Form gebunden ist.

2.2. Bei einer Online-Buchung (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) gilt folgendes:

2.2.1. Mit Betätigung des Buttons „Buchung anfordern“ wird vom Mieter ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages gestellt. Der Mieter erhält eine Bestätigung der Buchungsanfrage, welche jedoch noch keine Buchungsannahme darstellt. Der Vermieter kann frei entscheiden, die Buchungsanfrage anzunehmen oder nicht.

2.2.2. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung vom Vermieter beim Mieter zu Stande.

3. Mietentgelt

3.1. Das Mietentgelt setzt sich aus dem Mietpreis sowie den Zusatzkosten zusammen. Als Mietpreise gelten die am Tag der Buchungsanfrage auf der website www.finca-sonpujol.com ve... Preise zuzüglich der ausgewiesenen Zusatzkosten wie zB Strom, Internet, Heizung, Endreinigung, Gasflaschen, Ecotasa (Tourismussteuer) etc.

3.2. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist 30% des Mietpreises als Anzahlung innerhalb von 5 Werktagen an den Vermieter zu überweisen. Die Restzahlung ist 40 Tage vor Reiseantritt an den Vermieter zu überweisen. Sämtliche Zahlungen sind so rechtzeitig zu leisten, dass diese spätestens am Fälligkeitstag am Konto des Vermieters gutgebucht werden.

3.3. Verbrauchsabhängige Zusatzkosten werden vor der Abreise berechnet und sind sofort beim Check-out zur Zahlung fällig (Kreditkarte oder bar).

3.4. Gehen Zahlungen beim Vermieter nicht innerhalb der vereinbarten Fristen ein, ist der Vermieter berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Mieter die Stornogebühren gemäß dieser Vereinbarung zu verechnen.

3.5. Ein Recht des Mieters auf Überlassung des gebuchten Mietobjekts besteht erst bei vollständiger Bezahlung des gesamten vereinbarten Mietpreises.

4. Sonderwünsche

Bei Unterstützung von Sonderwünschen durch den Vermieter (zB Namhaftmachung eines Kochs, Caterers, Fahrers, etc) kommt ausdrücklich kein Vertrag mit dem Vermieter zustande und übernimmt der Vermieter auch keinerlei Haftung dafür.

5. Kaution

5.1. Die zu zahlende Kaution (die Höhe richtet sich nach dem am Anreisetag veröffentlichten Betrag gemäß www.finca-sonpujol.com) ist grundsätzlich in bar spätestens beim Check-in zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Kreditkarte ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter und nach den technischen Möglichkeiten gestattet.

5.2. Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter wie insbesondere Ausgleich von verursachten Schäden, Abgeltung von Zusatzleistungen, Rückgabe von Schlüssel, etc.. Die Geltendmachung der darüber hinausgehenden Forderungen bleibt dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten.

5.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für Ansprüche aus dem Vertrag einzubehalten.

5.4. Sofern keine Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter erfolgt, wird die Rückzahlung auf das vom Mieter bekanntgegebene Konto spätestens 14 Tage nach dem Check-out vorgenommen. Sofern der Mieter die Kaution per Kreditkarte erlegt hat, ist der Vermieter berechtigt, die tatsächlich durch die Kreditkartenabwicklung anfallenden Gebühren, Spesen und Kosten (des Kreditkarteninstituts bzw der Bank) vom Kautionsbetrag in Abzug zu bringen.

6. Rücktritt vom Vertrag, Stornogebühren, Umbuchungen

6.1. Für den gegenständlichen Vertrag besteht kein gesetzliches Rücktritts- und Widerrufsrecht.

Dem Mieter wird durch den Vermieter ein vertragliches Rücktrittsrecht ei Zahlung wie folgt eingeräumt:

  • Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Mietpreises
  • Vom 89. Tag bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Mietpreises
  • Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 75% des Mietpreises

- Vom 29. Tag bis zum 10. Tag vor Belegungsbeginn 90% des Mietpreises, danach bis zum Nichtantritt 100%.

6.2. Bei Geltendmachung von Stornogebühren durch den Vermieter ist von diesem kein tatsächlicher Mietausfall nachzuweisen (pauschalierte Stornokosten).

6.3. Der Vermieter hat das Recht, anstatt der pauschalierten Stornokosten den tatsächlich eingetretenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

6.4. Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, im Falle eines Rücktritts eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann den Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag ablehnen, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen.

6.5. Der Vermieter hat das Recht, bis 6 Monate vor Reiseantritt den Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zu erklären. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter sämtliche erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen sowie sämtliche nachgewiesenen frustrierten Aufwendungen wie beispielsweise Flug, Mietwagen, etc zu ersetzen. Dies binnen 14 Tage ab Rücktrittserklärung bzw Nachweis der frustrierten Aufwendungen.

6.6 Umbuchungen können nur im Einvernehmen mit dem Vermieter erfolgen. Eine Umbuchungspauschale in Höhe von EUR 100,00 ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zu entrichten.

6.7. Bei Stornierung von Seiten des Vermieters aufgrund höherer Gewalt hat der Mieter keine Ersatzansprüche.

7. Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Mieter und/oder seine Mitreisenden vertragliche Pflichten trotz Abmahnung verletzen. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietgegenstandes und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die Hausordnung oder gesetzlicher Vorschriften. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen oder Ersatz sonstiger Kosten und Aufwendungen.

8. Pflichten des Mieters, Endreinigung

8.1. Der Mieter hat Mängel des Mietobjektes oder Störungen dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Störungen oder Beeinträchtigungen des Mietobjektes gelten erst mit dem Tag der schriftlichen Bekanntgabe gegenüber dem Vermieter als eingetreten. Bei schuldhaftem Unterbleiben dieser Anzeigepflicht hat der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter.

8.2. Bei Eintritt von Störungen welcher Art auch immer hat der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, die Störung in angemessener Zeit ab Bekanntgabe zu beseitigen. Der Mieter hat dadurch etwaig eintretende Beeinträchtigungen entschädigungslos zu dulden. Sofern das Mietobjekt gänzlich unbenutzbar wird, hat der Mieter Anspruch auf anteiligen Rückersatz des geleisteten Mietpreises.

8.3. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenanzahl benutzt werden. Besuche zählen nicht als Überbelegung, sofern damit keine Übernachtung verbunden ist. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag aufzukündigen oder pro Person EUR 100,00 pro Tag zu verrechnen. Ortstaxen sowie Verwaltungsstrafen sind zusätzlich zu entrichten.

8.4. Der Mieter und seine Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln und bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.5. Der Mieter ist verpflichtet, sich selbst über gesetzliche Vorschriften und Pflichten zu erkundigen und diese einzuhalten (zB absolutes Feuer- und Rauchverbot).

8.6. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt laufend bis zur Abreise in einem ordentlichen und gereinigten Zustand zu halten.

8.7. Die kostenpflichtige Endreinigung umfasst die Reinigung im Rahmen eines ordentlichen Gebrauches des Mietobjektes. Bedarf es einer Extrareinigung, so hat diese der Mieter gesondert zu bezahlen. Mit haushaltsüblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen des Mietobjekts werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen sind vom Mieter an den Vermieter zu bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt, diese Leistungen mit der Kaution zu verrechnen.

9. Haftung

9.1. Eine Haftung des Vermieters wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9.2. Eine etwaige Haftung des Vermieters ist in jedem Fall auf die Haftpflichtversicherungssumme beschränkt.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Es gilt österreichisches Recht. Sofern Verbraucherbestimmungen nichts anderes Regeln gilt das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich.

10.2. Sollten Bestimmungen oder Teile davon unklar, unvollständig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages nicht. An die Stelle der unvollständigen, unklaren oder unwirksamen Regelung tritt solche eine Regelung, die dem Zweck des Vertrages und der Absicht der Parteien am Nächsten kommt.

10.3. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform. E-Mail wird als Schriftform anerkannt. Sämtliche Zustellungen sind wirksam, wenn sie an die von den Vertragsparteien bekanntgegebenen (E-Mail) Adressen gerichtet wurden. Als gegenüber dem Vermieter maßgebliche E-Mail Adresse gilt info@finca-sonpujol.at.

10.4. Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil des Vertrages und wird ausdrücklich Vertragsinhalt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietbedingungen und insbesondere die Hausordnung den Mitreisenden zur Kenntnis zu bringen. Der Mieter haftet für das Verhalten der Mitreisenden.